Reparatur von Gasleitungen

Es gilt folgender Grundsatz zur Überprüfungspflicht:
Der Gebäudeeigentümer ist im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht  zur
regelmäßigen und sachkundigen Überprüfung seiner Hausgasleitung verpflichtet. Dies
gilt auch durch den Abschluss eines Gasliefervertrages.
Vermietern obliegen darüber hinaus Prüfungs- und Instandhaltungspflichten.
Spätestens im Schadensfall muss vor Gericht durch eine Dokumentation nachgewiesen
werden, dass sachgerechte und regelmäßige Überprüfungen der Hausgasleitungen
stattgefunden haben. Nur so können sich Hauseigentümer gegenüber Schadensersatz-
ansprüchen Dritter entlasten.

Als Partner bieten wir Ihnen unseren professionellen Service für Ihre Sicherheit:
1. Gasleitungsüberprüfung
Im Laufe der Jahre werden die Hanfdichtungen an den Verbindungen der Gasleitungen
undicht – wir übernehmen die sachkundige Gasleitungsüberprüfung für Sie.
2. Gasleitungsinnenabdichtung
Ist ein Schaden eingetreten und die Hanfdichtungen undicht geworden,
ersetzen wir den Hanf fachgerecht in den Schraubverbindungen.
3. Dokumentationspflicht
Wir informieren und helfen Ihnen bei der Dokumentation.

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